Steuerliche Substanzerfordernisse - Treaty Shopping Luxemburg

Zwischen einer steuerschädlichen funktionslosen Briefkastengesellschaft und einer eigenstängigen Gesellschaft besteht nur ein schmaler Grad.

Die alles entscheidende Frage lautet:

Wieviel Substanz muss eine Zwischenholding aufweisen, um den nachteiligen steuerlichen Wirkungen des §50d Abs. 3 EStG zu entgehen.

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen über unsere eigens zu diesem Zweck errichtete Tochtergesellschaft IAS Real Estate S.A.

Basisinformationen zum Thema Substanz finden Sie bei unseren Downloads: Treaty Shopping mit Holding in Luxemburg.

Wir beraten Sie gerne.

SICAR - Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital

Die Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital - SICAR (Société d´Investissement en Capital à Risk) ist ein reguliertes Anlagevehikel zur Tätigung von Investitionen in Risiko-Kapital (Venture Capital und Private Equity) mit dem Ziel, einen Gewinn an die Anleger auszuschütten, der in Relation zu dem eingegangenen Risiko steht.

Unter Risikokapital wird jede direkte und indirekte Kapitalbeteiligung an Unternehmen im Hinblick auf deren Gründung, Entwicklung oder Börseneinführung verstanden. Aufgrund dieser sehr weit gefassten Definition kommen grundsätzlich alle Arten von Vermögenswerten (Wertpapiere, Schuldtitel, hybride Instrumente, Immobilien, etc.) als Anlage in Betracht.

Die SICAR stellt auf die spezifischen Bedürfnisse von Investoren in den Bereichen Private Equity und Venture Capital ab, ist gleichzeitig aber weniger stark reguliert als UCI Fonds. Sie unterliegt der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht (CSSF). Vor Aufnahme der Geschäfte muss die Genehmigung der CSSF vorliegen.

Zulässig sind die folgenden Rechtsformen: Société Anonyme, Société à Responsabilité Limitée, Société en Commandite par Actions, Société Coopérative in Form einer S.A., Société en Commandite Simple.

Die steuerliche Behandlung der SICAR richtet sich nach der gewählten Rechtsform. SICARs in Form einer Kapitalgesellschaft unterliegen uneingeschränkt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Einkünfte aus übertragbaren Wertpapieren und kurzfristigen Bareinlagen über eine Dauer von bis zu zwölf Monaten, die für Risikokapitalanlagen vorgesehen sind, können bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage ausgenommen werden. Demzufolge ist die SICAR lediglich mit den Nebeneinkünften steuerpflichtig.

Greater Region Business Days 2014 vom 18. -19. Juni 2014

Wir würden uns freuen, Sie an unserem Messestand bei den Greater Region Business Days in Luxemburg begrüßen zu dürfen.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu den Themen Unternehmensgründung, Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss sowie Liquidation in Luxemburg.

Entdecken Sie auch unsere weiteren Veröffenlichungen auf unserer Webpage.


Weitere Informationen zur Messe finden Sie unter www.gr-businessdays.com

 


 

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