Standardkontenrahmen Luxemburg
Mit der Groβherzoglichen Verordnung vom 10. Juni 2009 wurde die Anwendung eines Standardkontenrahmens in Luxemburg vorgeschrieben.
Die Verordnung ist Teil der seit 2002 begonnen fortlaufenden Modernisierung der Finanzberichterstattung und des Rechnungslegungsrechts in Luxemburg.
Folgende Unternehmen und Personen sind verpflichtet, diesen anzuwenden:
- Handelsgesellschaften
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen und Wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- In Luxemburg errichtete Zweigniederlassungen und Geschäftssitze von nicht in Luxemburg ansässigen Einzelkaufleuten, von Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, und von im Ausland errichteten Wirtschaftlichen Interessenvereinigungen
- Einzelkaufleute
Die Verordnung ist erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen; für Einzelkaufleute ab dem Kalenderjahr 2011. Die ersten Hinterlegungen der Kontensalden nach dem Format des Standardkontenrahmens müssen somit in 2012 erfolgen.
Wir beraten Sie gerne bei der Einführung des Standardkontenrahmens für Ihr Unternehmen.
