Die “1-Euro-GmbH”, Luxembourg

Luxemburg beabsichtigt die Einführung einer "1-Euro-GmbH"

Am 2. Februar 2015 hat die luxemburgische Regierung dem Parlament den Gesetzesentwurf Nr. 6777 vorgelegt. Darin geregelt ist die Einführung einer „société à responsabilité limitée simplifiée“ (S.àr.l.-S), einer „vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

Der Gesetzentwurf stellt darauf ab, das Unternehmertum in Luxemburg anzukurbeln. Zukünftig soll die Gründungeiner GmbH bereits mit 1 Euro Startkapital möglich sein.

Die „1-Euro-GmbH” richtet sich vor allem an Start-ups und ist auf Handel, Handwerk und industrielle Aktivitäten ausgerichtet, die eine Gewerbeerlaubnis („droit d‘ établissement“)  des Mittelstandsministeriums (Ministère des Classes Moyennes) erfordern. Gesellschafter können ausschließlich Privatpersonen sein, die nur an einer S.àr.l.-S beteiligt sein dürfen. Das einzubringende Kapital kann zwischen 1 und 12.394,68 EUR betragen.

Die “1-Euro-GmbH” ist auch als Antwort auf die zahlreichen Limited-Gründungen zu sehen. Aus Gründersicht hat die S.àr.l.-S gegenüber der Limited unter anderem den Vorteil, dass die Rechnungslegung nicht mehr nach englischem Recht erfolgen muss.