Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und Deutschland in Kraft getreten
Das neue Abkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das am 23. April 2012 unterzeichnet wurde, ist mit Austausch der Ratifizierungsurkunden am 30. September 2013 in Kraft getreten.
Das neue DBA ist ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden und ersetzt das DBA aus dem Jahre 1958.
Das neue DBA entspricht im wesentlichen dem OECD Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Es legt die Quellensteuer für Dividenden auf 15% fest. Im Falle direkter Unternehmensbeteiligungen von mindestens 10% (mit Ausnahme von Personengesellschaften und Investment Gesellschaften) wird die Quellensteuer auf 5% gesenkt. Darüber hinaus ist die Verringerung der Quellensteuer im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie des EU-Rates über das gemeinsame Steuersystem von Mutter- und Tochtergesellschaften von Fall zu Fall zu betrachten. Die Quellensteuer auf Zins- und Lizenzeinkünfte bleibt unverändert bei 0% bzw. 5%.