Geistiges Eigentum - das Luxemburgische IP Regime

Geistiges Eigentum - das luxemburgische IP Regime

"Europa 2020" ist die Wachstumsstrategie der EU für das kommende Jahrzehnt. Sie wurde am 3. März 2010 von der EU-Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet. Ziel ist "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft.

Die Regierung Luxemburgs hat die wirtschaftliche Bedeutung der Förderung von technischer Innovation sowie Forschung und Entwicklung frühzeitig erkannt und ein attraktives gesetzliches sowie steuerrechtliches Umfeld für die Entwicklung und Vermarktung von geistigem Eigentum geschaffen.

Durch das Gesetz vom 31. Dezember 2007 wurde der Art. 50bis L.I.R. mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in das luxemburgische Steuerrecht eingeführt. Er beinhaltet eine 80%ige Steuerbefreiung auf laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus geistigem Eigentum.

Mit Einführung des Art. 60bis BewG wurde geistiges Eigentum auch von der Vermögensteuer befreit.

Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen und den Ablauf der Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung und Vermarktung von geistigem Eigentum in einem Erstberatungsgespräch und unterstützen Sie gerne bei der internationalen Strukturierung Ihrer Geschäftsaktivitäten.