Geplante Steueränderungen in Luxemburg 2017

Steueränderungen für Unternehmen und Privatpersonen in 2017

Am 29. Februar hat die luxemburgische Regierung die Eckpunkte für die nächste Steuerreform, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, vorgestellt.

Die Mehrzahl der vorgestellten Maßnahmen wird die Besteuerung von Privatpersonen betreffen.

Neustaffelung der Steuertabelle.

Personen mit niedrigeren Einkommen werden entlastet. Der Tarif der Einkommenssteuer wird gestreckt. Der Satz von 39 Prozent, der zurzeit für Jahreseinkommen von 41.500 Euro gilt, soll künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von 45.897 Euro angewendet werden.

Abschaffung der Haushaltsausgleichssteuer

Die vorübergehend eingeführte Haushaltsausgleichssteuer in Höhe von 0,5% wird im kommenden Jahr abgeschafft.

Einführung eines Spitzensteuersatzes

Ein Spitzensteuersatz von 41 Prozent soll ab einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro und 42 Prozent ab 200.000 Euro in der Steuerklasse 1 erhoben werden.

Einführung der Möglichkeit zur getrennten Veranlagung

Für Verheiratete wird ab dem 1. Januar 2018 die Option zur getrennten Veranlagung eingeführt

Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu Bausparverträgen

Ausgaben für Bausparverträge können künftig nicht mehr nur bis zu einer Höhe von EUR 672, sondern bis zu EUR 1.344 abgesetzt werden.

 

Des Weiteren sind Änderungen bei den Steuersätzen betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Vermögenssteuer geplant.

Verringerung des Körperschaftsteuersatzes

Der derzeit gültige Körperschaftsteuersatz beträgt 21%. Er wird im Jahr 2017 auf 19% und im Jahr 2018 weiter auf 18% herabgesetzt. Darüber hinaus wird der Körperschaftsteuersatz für kleine Gesellschaften mit einem zu versteuerndem Einkommen von weniger als EUR 25.000 von 20% auf 15% verringert.

Erhöhung der Vermögensmindestbesteuerung

Die im Januar 2016 eingeführte Vermögensmindestbesteuerung wird für SOPARFIS auf EUR 4.815 erhöht.

Beschränkung von Verlustvorträgen

Die Nutzung von Verlustvorträgen wird ab 2017 eingeschränkt. Es wird erwartet, dass Verlustvorträge nur noch für einen Zeitraum von 10 Jahren genutzt werden können und es zu einer Limitierung der Höhe des Verlustvortrages kommen wird.

Steuerbefreiung von Vermögenszuwächsen bei Geschäftsübergängen bei Generationswechsel

Um den Generationenübergang bei der Übertragung von Unternehmen zu erleichtern, sollen Vermögenszuwächse auf Grundstücke und Gebäude, die sich im Besitz von Unternehmen befinden steuerfrei gestellt werden.

 

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