Gesetz zur Modernisierung der Rechnungslegung in Luxembourg
Mit dem Gesetz vom 10. Dezember 2010 hat der Luxemburger Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt zur Modernisierung der Rechnungslegung in Luxemburg gemacht.
Neben den Änderungen einiger Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Änderung der Gröβenkriterien für kleine und groβe Kapitalgesellschaften wurde mit diesem Gesetz vor allem die Möglichkeit der Anwendung eines Fair Value Ansatzes für Finanzinstrumente sowie das Wahlrecht zur Anwendung der International Financial Reporting Standards für den Einzelabschluss eingeführt.
Die folgende Tabelle stellt die Situation vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes dar.
| vor Inkrafttreten | nach Inkrafttreten | ||||||
IFRS |
Lux GAAP +Fair Value |
Lux GAAP |
IFRS |
Lux GAAP +Fair Value |
Lux GAAP |
||
| Einzelabschluss | |||||||
| Börsennotierte Gesellschaften | auf Antrag | Pflicht | Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | ||
| Kreditinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften |
Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | |
| Nichtbörsennotierte Gesellschaften | auf Antrag | Pflicht | Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | ||
| Konzernabschluss | |||||||
| Börsennotierte Gesellschaften | Pflicht | Pflicht | |||||
| Kreditinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften |
Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | |
| Nichtbörsennotierte Gesellschaften | auf Antrag | Wahlrecht | Benchmark | Wahlrecht | Wahlrecht | Benchmark | |
Wir beraten Sie gerne bei der Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf den Fair value Ansatz bzw. auf IFRS.
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