Gesetz zur Regelung der Erbringung von Dienstleistungen für Family Offices
Mit dem Gesetz vom 21. Dezember 2012 hat das Großherzogtum Luxemburg erstmalig ein Gesetz zur Regelung der Aktivitäten für Family Offices geschaffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte der Investoren zu stärken und die Integrität des Finanzplatzes Luxemburg zu bewahren.
Definition Family Office resp. unter das Gesetz fallende Dienstleistungen an Family Offices
Das Gesetz gibt keine Definition des Begriffes „Family Office“, sondern beschreibt vielmehr in Art 1 die Aktivitäten, auf die dieses Gesetz anzuwenden ist. Dabei zielt der Gesetzgeber vor allem auf Dienstleistungen im Bereich der Vermögensplanung, der Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung ab, die an Privatpersonen, Familien sowie vermögensrechtliche Einheiten, die privates Vermögen natürlicher Personen verwalten, erbracht werden. Bewusst ausgenommen wurden Dienstleistungen nicht-finanzieller Art, z.B. im Zusammenhang mit Immobilien, Kunstsammlungen, Edelmetallen, etc.
Ebenfalls nicht unter das Gesetz fallen die Aktivitäten von Family Offices, die ausschließlich für eine einzige Person bzw. eine einzige Familie arbeiten (sog. Mono Family Offices).
Berufsstände, die Dienstleistungen für Family Offices erbringen dürfen.
Um ein einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die oben genannten Dienstleistungen den folgenden Berufsgruppen vorbehalten, da diese bereits besonderen behördlichen und berufsrechtlichen Aufsichtspflichten in Luxemburg unterliegen:
Als weitere Dienstleistungsgruppe wurde im Gesetz vom 5. April 1993 betreffend den Finanzsektor das „PSF Family Office“ eingeführt, das unter der luxemburgischen Börsenaufsicht CSSF steht. Voraussetzung für eine solche Zulassung ist, dass es sich bei der Gesellschaft um eine juristische Person handelt, deren gezeichnetes Kapital mindestens EUR 50.000 betragen muss.
Gesellschaften, die nicht unter den oben angegebene Auflistung fallen, müssen eine PSF Family Office Lizenz bei der CSSF beantragen, wenn sie (weiterhin) Dienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes an Family Offices erbringen möchten.
Rechtliche Verpflichtungen
Die folgenden rechtlichen Verpflichtungen wurden für alle Berufsgruppen, die Dienstleistungen für Family Offices erbringen, kodifiziert:
Obwohl die Gründung eines Mono Family Offices strategisch sinnvoll sein mag, scheuen viele Unternehmer und vermögende Familien vor der Gründung und vor allem vor dem laufenden Betrieb eines eigenen Family Offices zurück.
Die Alternative bietet ein Multi Family Office, das für mehrere Familien gleichzeitig arbeitet. Im Rahmen dieses Services bieten wir Ihnen ein Dienstleistungsspektrum, das ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Diese umfasst unter anderem die Bereitstellung des statutarischen Sitzes, die Buchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärung, die Beratung in steuerlichen Substanzfragen usw. Von Ihnen festgelegte Aufgaben können gerne von einer Person Ihres Vertrauens wahrgenommen werden, für die wir alle in Luxemburg anfallenden Formalitäten erledigen.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
Multi-Family Offices - Gründung und Verwaltung