SICAR - Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital
Die Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital - SICAR (Société d´Investissement en Capital à Risk) ist ein reguliertes Anlagevehikel zur Tätigung von Investitionen in Risiko-Kapital (Venture Capital und Private Equity) mit dem Ziel, einen Gewinn an die Anleger auszuschütten, der in Relation zu dem eingegangenen Risiko steht.
Unter Risikokapital wird jede direkte und indirekte Kapitalbeteiligung an Unternehmen im Hinblick auf deren Gründung, Entwicklung oder Börseneinführung verstanden. Aufgrund dieser sehr weit gefassten Definition kommen grundsätzlich alle Arten von Vermögenswerten (Wertpapiere, Schuldtitel, hybride Instrumente, Immobilien, etc.) als Anlage in Betracht.
Die SICAR stellt auf die spezifischen Bedürfnisse von Investoren in den Bereichen Private Equity und Venture Capital ab, ist gleichzeitig aber weniger stark reguliert als UCI Fonds. Sie unterliegt der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht (CSSF). Vor Aufnahme der Geschäfte muss die Genehmigung der CSSF vorliegen.
Zulässig sind die folgenden Rechtsformen: Société Anonyme, Société à Responsabilité Limitée, Société en Commandite par Actions, Société Coopérative in Form einer S.A., Société en Commandite Simple.
Die steuerliche Behandlung der SICAR richtet sich nach der gewählten Rechtsform. SICARs in Form einer Kapitalgesellschaft unterliegen uneingeschränkt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Einkünfte aus übertragbaren Wertpapieren und kurzfristigen Bareinlagen über eine Dauer von bis zu zwölf Monaten, die für Risikokapitalanlagen vorgesehen sind, können bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage ausgenommen werden. Demzufolge ist die SICAR lediglich mit den Nebeneinkünften steuerpflichtig.