Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Mit Gesetz vom 10 Juli 2011 wurde in Luxembourg die „Centrale des Bilans“ gegründet mit dem Ziel, alle Finanzinformationen betreffend in Luxembourg ansässige Unternehmen zentral in elektronischer Form zu erheben.
Das Management der „Centrale des Bilans“ obliegt dem Luxemburger Amt für Statistik (STATEC). Davon betroffen ist auch die Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Luxemburger Handelsregister (RCSL).
Die Datenerfassung erfolgt dabei über zwei Plattformen: die „Plateform élèctronique de collecte des Données Financière“ (eCDF) und das „eRegistre de Commerceet des Sociétés“ (eRCS).
Das Gesetz ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2012.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht für welche Gesellschaftsformen die elektronischen Hinterlegungsvorschriften in welchem Umfang gelten.
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