Verbriefungsgesellschaft

Grundlage einer Verbriefungsgesellschaft ist ein Finanzierungsprozess, bei dem eine juristische Person Vermögenswerte oder Risiken gegen Barzahlung auf eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft überträgt. Diese Verbriefungszweckgesellschaft wird wiederum durch Emission übertragbarer Wertpapiere finanziert, deren Rendite von den Erträgen abhängt, die von den verbrieften Vermögenswerten generiert werden.

Der Zweck der Verbriefung besteht darin, liquide Aktiva in marktfähige Aktiva zu verwandeln.

In der Praxis besteht eine Verbriefungstransaktion demnach darin, Vermögenswerte bzw. Aktiva, die einen vorhersehbaren Cash-Flow oder das Recht auf zukünftige Erträge garantieren, zu bündeln, diese Aktiva in Wertpapiere (Aktien, Anleihen und andere Arten von Wertpapieren) umzuwandeln und diese anschließend in Form von Inhaber- oder Namenspapieren an Investoren zu veräußern.

Gesetzliche Grundlage ist das luxemburgische Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004.

Verbriefungsorganismen können die Form einer Gesellschaft oder eines von einer Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds annehmen.

Ein Verbriefungsfonds hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und muss deshalb von einer Verwaltungsgesellschaft, die selbst eine Handelsgesellschaft sein muss, verwaltet werden.

Zulässig sind folgende Rechtsformen: Société Anonyme, Société à Responsablilité Limitée, Société en Commandite par Actions, Société Coopérative in Form einer S.A.

Entscheidender Erfolgsfaktor einer Verbriefungsgesellschaft ist die Steuerneutralität. Als Kapitalgesellschaften geführte Verbriefungsorganismen unterliegen grundsätzlich unbeschränkt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Anteilseigner der Verbriefungsgesellschaft werden aber wie Gläubiger aus Schuldverschreibungen behandelt. Verpflichtungen einer Verbriefungsgesellschaft aus der Vergütung der Investoren für emmittierte Schuldverschreibungen oder Aktien und andere Gläubiger gelten als Zinsen aus Verbindlichkeiten, selbst wenn sie als Vergütung auf Eigenkapital gezahlt wurden. Dadurch ergibt sich eine sehr geringe Besteuerungsgrundlage.