Articles tagged with: Gesetz

Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Mit Gesetz  vom 10 Juli 2011 wurde in Luxembourg die „Centrale des Bilans“ gegründet mit dem Ziel, alle Finanzinformationen betreffend in Luxembourg ansässige Unternehmen zentral in elektronischer Form zu erheben.

Das Management der „Centrale des Bilans“ obliegt dem Luxemburger Amt für Statistik (STATEC). Davon betroffen ist auch die Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Luxemburger Handelsregister (RCSL). 

Die Datenerfassung erfolgt dabei über zwei Plattformen: die „Plateform élèctronique de collecte des Données Financière“ (eCDF) und das „eRegistre de Commerceet des Sociétés“ (eRCS).

Das Gesetz ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2012.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht für welche Gesellschaftsformen die elektronischen Hinterlegungsvorschriften in welchem Umfang gelten. 

Gesetz zur Modernisierung der Rechnungslegung in Luxembourg

Mit dem Gesetz  vom 10. Dezember 2010 hat der Luxemburger Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt zur Modernisierung der Rechnungslegung in Luxemburg gemacht.

Neben den Änderungen einiger Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Änderung der Gröβenkriterien für kleine und groβe Kapitalgesellschaften wurde mit diesem Gesetz vor allem die Möglichkeit der Anwendung eines Fair Value Ansatzes  für Finanzinstrumente sowie das Wahlrecht zur Anwendung der International Financial Reporting Standards für den Einzelabschluss eingeführt.

Die folgende Tabelle stellt die Situation vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes dar. 

  vor Inkrafttreten       nach Inkrafttreten  
 
IFRS
Lux GAAP +Fair Value
Lux GAAP
 
IFRS
Lux GAAP +Fair Value
Lux GAAP
Einzelabschluss              
Börsennotierte Gesellschaften auf Antrag   Pflicht   Wahlrecht Wahlrecht Benchmark
Kreditinstitute, Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften
Wahlrecht Wahlrecht Benchmark   Wahlrecht Wahlrecht Benchmark
Nichtbörsennotierte Gesellschaften auf Antrag   Pflicht   Wahlrecht Wahlrecht Benchmark
               
Konzernabschluss              
Börsennotierte Gesellschaften Pflicht       Pflicht    
Kreditinstitute, Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften
Wahlrecht Wahlrecht Benchmark   Wahlrecht Wahlrecht Benchmark
Nichtbörsennotierte Gesellschaften auf Antrag Wahlrecht Benchmark   Wahlrecht Wahlrecht Benchmark

Wir beraten Sie gerne bei der Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf den Fair value Ansatz bzw. auf IFRS.

NORMES COMPTABLES INTERNATIONALES POUR LES ENTREPRISES

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